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Alaska & Yukon
Bären beim Lachsfang, Fluss, Katmai Brooks

Lage:
Westlich von Kanada.

Fläche:
1.477.268 qkm.

Bevölkerungszahl:
667.170 (2006).

Bevölkerungsdichte:
0,5 pro qkm.

Hauptstadt:
Juneau.

Einwohner:
31.990 (2006). 



Geographie
Alaska, der größte Staat der USA, ist kaum besiedelt. Die Weite und Einsamkeit, die man hier findet, mag für Europäer überwältigend sein. In über 100 State Parks kann man die wunderbare, noch unberührte Wildnis kennen lernen. Alaska ist ein Land mit 5000 Gletschern, 3000 Flüssen, Wasserfällen, Fjorden, Wäldern, Steppen, Wiesen und 3 Mio. Seen. Der 6190 m hohe Mount McKinley ist die höchste Erhebung Nordamerikas. Die Tierwelt ist überaus vielfältig. In den weiten Wäldern und Tundraflächen leben Elche, Moschusochsen, Karibus, Wölfe und Bären. An den Küsten kann man Wale, Tümmler und Seelöwen beobachten. Unter den 400 Vogelarten, die es in Alaska gibt, ist der Weißkopfadler wohl der imposanteste. Die größte Stadt ist Anchorage mit rund 276.260 (2005) Einwohnern.

Sprache
Obwohl Englisch offizielle Landessprache ist, überleben in Alaska noch zahlreiche Sprachen und Dialekte der Ureinwohner. Viele Menschen sind zweisprachig, wobei die ältere Bevölkerung die eigene Sprache dem Englischen vorzieht.

Ortszeit
Östlich von W 169° 30’: MEZ - 10. Zweiter Sonntag im März bis erster Sonntag im November: MEZ -9 (Sommerzeit in Alaska = Standardzeit MEZ (Winterzeit in Mitteleuropa) -9 Std).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer -10 Std.
Westlich von W 169° 30’: MEZ - 11. Zweiter Sonntag im März bis erster Sonntag im November: MEZ -10 (Sommerzeit in Alaska = Standardzeit MEZ (Winterzeit in Mitteleuropa) -10 Std).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer -11 Std.

Einreisebeschränkungen
Folgenden Reisenden wird die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verweigert, sofern zuvor kein Waiver of Ineligibility ausgestellt worden ist:
(a) Personen mit schweren ansteckenden oder psychischen Krankheiten
(b) Personen mit Vorstrafenregister;
(c) Drogenabhängigen, -benutzern oder -händlern;
(d) Personen, die zuvor aus den USA ausgewiesen wurden oder denen die Einreise innerhalb der letzten fünf Jahre verweigert wurde.
(e) Personen, die sich selbst als Faschisten oder Kommunisten bezeichnen.
(f) Personen, die an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind.
(g) Nicaraguanische Reisepässe, die vor dem 30. Oktober 1981 ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. Auch dann nicht, wenn der Passinhaber über ein gültiges Visum für die USA verfügt.
(h) Inhabern von kirgisischen Reisepässen der Version 1994.
(i) Inhabern griechischer Reisepässe, die vor dem 1. Januar 2006 ausgestellt wurden.

Pass erforderlich?
Deutschland: Ja
Österreich: Ja
Schweiz: Ja
Andere EU-Länder: Ja

Visum erforderlich?
Deutschland: Nein
Österreich: Nein
Schweiz: Nein
Andere EU-Länder: teilweise

Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland: Ja
Österreich: Ja
Schweiz: Ja
Andere EU-Länder: Ja

Anmerkung:
Unterkunfts- und Flugdatenübermittlung
Reisende müssen vor der Einreise ihre erste Adresse in den USA - in der Regel ein Hotel - angeben. Wer keine Unterkunftsadresse angibt, dem kann die Einreise verwehrt werden.

Fluggesellschaften, die die Vereinigten Staaten anfliegen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, den US-Grenzschutzbehörden Zugriff auf alle vorhandenen Passagierdaten zu gewähren. Die Fluggesellschaften übermitteln die Daten, zu denen die Angaben über Straßenname, Hausnummer, Stadt, Bundesstaat und Postleitzahl sowie das Wohnsitzland gehören, kurz nach Abflug den US-Behörden.
Das US-Ministerium für Heimatschutz verpflichtet sich, die übermittelten Daten zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung und zur Abwendung grenzüberschreitender Verbrechen zu verwenden. Die Daten werden mindestens 3,5 Jahre gespeichert.

Das dazugehörige Formular zum Ausfüllen zu Hause stellt der DRV unter http://www.drv.de/fileadmin/user_upload/APIS_Formblatt.pdf zur Verfügung.

Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen
Das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) erfasst online (www.ice.gov/sevis) die Daten von Studenten und Austauschschülern. Die SEVIS-Gebühr beträgt $100 und betrifft die meisten Studenten und Austauschbesucher, die in SEVIS registriert sind. Für F-/M-Visa (Studenten) und J-Visa (Austauschprogramme) muss zusätzlich das Antragsformular DS-158 von allen Antragsstellern eingereicht werden.

Visum für Sprachschüler
Für Sprachreisen, die mehr als 18 Lektionen umfassen, brauchen die Teilnehmer ein spezielles Studentenvisum. Wegen der Bearbeitungszeiten der Anträge, die sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Reise. Nicht visumpflichtig sind Sprachaufenthalte mit weniger als 18 Lektionen.

Handgepäckregelungen
Bei Flugreisen in die USA ist die Mitnahme von Flüssigkeiten in begrenzter Menge möglich:
Auf Anordnung der deutschen sowie der US-amerikanischen Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Diese müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.
Ausnahmen gelten für verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der USA-Sondersicherheitskontrolle gekauft werden, dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden. Auf der Internetseite der Transportation Security Administration (Internet: www.tsa.gov) gibt es Informationen auch auf Deutsch zum kostenlosen Download. Informiert wird u.a. über die Mitnahme von Flüssigkeiten, Schuhen, Handys und Laptops. Außerdem gibt es Verhaltens-Tipps für die Einreise.

Arbeiten in den USA
Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich.

Anmerkung: Aufgrund der sich vor allem in der letzten Zeit häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erkundigen (s. Adressen).

Reisepass
Allgemein erforderlich, auch für Staatsangehörige der USA, muss noch mindestens 6 Monate nach der Ausreise gültig sein, ausgenommen sind Teilnehmer am Programm zur Aufhebung der Visapflicht (VWP) (grundsätzlich nur für touristische und Geschäftsreisen gültig), deren Reisepässe während des Aufenthalts gültig sein müssen. Auch US-Bürger benötigen für die Wiedereinreise einen Reisepass.

Achtung: Die visafreie Einreise für Teilnehmer am Programm zur Aufhebung der Visapflicht (VWP) ist nur dann mit dem maschinenlesbaren und bordeauxfarbenen Europapass möglich, wenn dieser vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) sein, die über biometrische Daten in Chipform verfügen, um für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP) benutzt werden zu können.

Biometrische deutsche Reisepässe
In biometrischen Reisepässen ist ein digitales Porträt gespeichert und seit dem 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke des Inhabers. Später wird ein Scan der Iris mit aufgenommen. Die vorher ausgestellten biometrischen, maschinenlesbaren Reisepässe ohne Fingerabdruck bleiben weiter gültig.

Biometrische österreichische Reisepässe
Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, haben für Reisen unter dem Visa Waiver Program keine Gültigkeit mehr.
Österreichische Reisepässe, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen und können nach wie vor zur Einreise unter dem Visa Waiver Program verwendet werden.

Biometrische Schweizer Reisepässe
Erste biometrische Schweizer Pässe werden seit dem 4.9.2006 ausgestellt. Ungeachtet des Einführungstermins gilt: Wer in die USA reist, kann dies gemäß den aktuellen US-Bestimmungen ohne biometrischen Pass und ohne Visum tun, wenn er einen Schweizer Pass vom Model 03 besitzt, dessen Ausstelldatum vor dem 26. Oktober 2006 liegt. Auch der elektronisch lesbare Pass 06 wird ausgestellt. Den Pass 06 benötigen nur jene Personen, die nach dem 26. Oktober 2006 ohne Visum in oder durch die USA reisen wollen und noch keinen Pass 03 besitzen, der vor diesem Datum ausgestellt wurde.

Hinweis: Seit dem 1. Mai 2006 sind die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe für Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) nicht mehr gültig.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar und nur dann für die visumfreie Einreise in die USA gültig, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) mit integriertem Computerchip sein, um für visumfreies Reisen benutzt werden zu können. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass. Noch gültige Kinderausweise sind nicht für die Einreise in die USA nutzbar.

Österreicher: Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Der neu ausgestellte österreichische Kinderreisepass (ohne Chip aber mit einem digitalisiertem Foto) kann für Reisen unter dem Visa Waiver Program nur dann verwendet werden, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Der Eintrag des Kindes im Pass eines mitreisenden Elternteils wird nicht für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Auch Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.

Schweizer: Die visumfreie Einreise ist möglich mit einem Schweizer Pass vom Model 03, dessen Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2006 liegt. Auch der elektronisch lesbare neue Pass 06 wird ausgestellt. Den neuen Pass 06 benötigen nur jene Personen, die nach dem 26. Oktober 2006 ohne Visum in oder durch die USA reisen wollen und noch keinen Pass 03 besitzen, der vor diesem Datum ausgestellt wurde. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Kanada und Bermuda, die mit einem gültigen Reisepass einreisen können, sowie Mexiko (nur mit gültiger Border Crossing Card DSP-150).
Visa Waiver Program (VWP): Staatsbürger folgender Länder können als Touristen oder Geschäftsleute visumsfrei in die USA für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einreisen, falls sie ein gültiges Weiter- bzw. Rückflugticket besitzen, über einen e-Reisepass oder über einen maschinenlesbaren Reisepass, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, verfügen und per Flugzeug oder Schiff einer Transportgesellschaft des Programms zur Aufhebung der Visumspflicht (VWP – Visa Waiver Program) zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Island, Japan, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino und Singapur.
Hinweis: Das Permanent Visa Waiver Program gilt nicht generell für alle, sondern nur für vertraglich festgesetzte Flug- und Kreuzfahrtlinien (signatory carrier). Zusätzlich muss von allen visabefreiten Reisenden das Formblatt I-94W, das an Bord aller angeschlossenen Transportunternehmen erhältlich ist, ausgefüllt werden.
Anmerkung: Reisenden, die der Visumpflicht unterliegen, erteilen die US-Konsulate in Berlin und Frankfurt Einreisevisa mit biometrischen Daten. Pro Antragsteller werden ein Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch gescannt. Am 5. Januar 2004 ist das US-Visit-Programm in Kraft getreten, aufgrund dessen von ein-und ausreisendenen Besuchern Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gemacht werden.

Anmerkungen:
Staatsbürger der unter Visum aufgeführten Länder können auf dem Landweg über Kanada oder Mexiko ohne Visum in die USA einreisen, falls sie über ein ausgefülltes Formblatt I-94W verfügen, das bei der Einreise abgestempelt wurde. An den Grenzübergängen wird zusätzlich eine Gebühr von 7 US$ erhoben.

Anmerkung - Reisepaß/Visa
Staatsbürger der unter Visum aufgeführten Länder können auf dem Landweg über Kanada oder Mexiko ohne Visum in die USA einreisen, falls sie über ein ausgefülltes Formblatt I-94W verfügen, das bei der Einreise abgestempelt wurde. An den Grenzübergängen wird zusätzlich eine Gebühr von 7 US$ erhoben.

Zusätzliche Hinweise: Visaantragssteller aller Nationalitäten müssen weltweit das Formular DS-157 zusätzlich zum Visumsantragsformular DS-156 ausfüllen.

Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich.

Transit
Aus Sicherheitsgründen wurde der visumfreie Transit für ansonsten visumpflichtige Reisende am 2. August 2003 eingestellt. Betroffen sind die Programme Transit Without Visa (TWOV) und International-to-International Transit (ITI). Diese Änderung gilt nicht für Teilnehmer des Visa Waiver Program (s.o.), welche die USA weiterhin unter den folgenden Bedingungen ohne Transitvisum durchreisen können: Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können und den Transitraum nicht verlassen.

Visaarten
NIV (Non-Immigrant Visa) für Urlaubs- und Geschäftsreisen; F-/M-Visum (Studentenvisum), J-Visum (Teilnahme an Austauschprogrammen); Journalisten-, Zeitarbeits- und Transitvisum.

Visagebühren
Deutsche und Österreicher:
Visabearbeitungsgebühr: 131 US$ (ca. 94 €) (Antragsgebühren werden nicht zurückerstattet).
Deutsche und Österreicher bezahlen ausschließlich eine Visabearbeitungsgebühr für folgende Visaarten, die Ausstellung der Visa ist kostenlos:
- Visum, das zu einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigt.
- Studentenvisum
- Journalistenvisum
- Zeitarbeitsvisum.

Schweizer:
Visum, das zu einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigt: 131 US$ (ca. 157,20 CHF) (Antragsgebühren werden nicht zurückerstattet).

Anmerkung: Für Staatsangehörige bestimmter Nationalitäten fallen zusätzliche Gebühren an, die von der Visaart abhängig sind.

Bezahlung nur per Überweisung möglich. Es werden weder Eurochecks noch Bargeld akzeptiert.

Gültigkeitsdauer
Abhängig von Nationalität und Art des Visums. Weitere Informationen erteilen die amerikanischen Botschaften und Konsulate.

Antragstellung
In Deutschland und in Österreich: Im Allg. ist eine persönliche Antragstellung im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) erforderlich. Alle Anträge auf Nichteinwanderungsvisa für die Vereinigten Staaten bei der US-Botschaft in Berlin und in Wien sowie den US-Konsulaten in Frankfurt und München müssen zunächst mit einem elektronischen Antragsformular (Electronic Visa Application Form – EVAF) online unter http://evisaforms.state.gov eingereicht werden. Für den Visa-Antrag darf seit dem 1. November 2006 nur noch das elektronische Formular DS-156 benutzt werden. Alle Antragsteller für J, F, und M Visa (Austauschprogrammteilnehmer und Studenten) sowie alle Antragsteller fürr H, L, O, P, Q, R, E und A, G, und I Visa (alle temporären Arbeitsvisakategorien, Handelstreibende, Investoren und Journalisten) müssen das elektronische Visumantragsformular (DS-156) verwenden. Das elektronische Antragsformular befindet sich auch auf der Website der Amerikanischen Botschaft unter http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/formulare.html (in Deutsch) und unter http://germany.usembassy.gov/germany/visa/visa_forms.html (in Englisch) und für Österreicher auf http://www.usembassy.at/de/embassy/cons/niv_formulare.htm). Das EVAF steht auf Deutsch, Englisch und in einigen anderen Sprachen zur Verfügung. Antragsteller, die ohne elektronisches Antragsformular zum Visagespräch erscheinen, müssen mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Anträge rechnen. Es besteht jedoch eventuell die Möglichkeit, das elektronische Formular an einem Computer mit Internetzugang der Botschaft oder des Konsulats oder, falls vorhanden, in einem Internetcafé in der Nähe auszufüllen, damit der Antrag am Tag des Gesprächstermins fertiggestellt werden kann.

Hinweis: Deutsche Antragsteller auf ein J-Visum (Austauschbesuchervisum - Formular DS-2019) müssen die entsprechenden Unterlagen bei dem amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt, nicht bei der Botschaft in Berlin einreichen. Weitere Informationen sind von der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich.

In der Schweiz: Alle Visumsantragsteller einschließlich Studenten, Austauschbesucher, Arbeitsvisum- Antragsteller, Kapitalanleger, müssen für den Visumsantrag persönlich in die Botschaft kommen.
Unterlagen
(a) Reisepass, der von Deutschen, Österreichern, Schweizern und von Staatsangehörigen der meisten europäischen Länder mind. während des geplanten Aufenthalts gültig sein muss (ansonsten 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss) und mit mind. einer leeren Seite.
(b) 1 neues Farbpassfoto (nicht älter als 3 Monate) für jeden Antragssteller, egal welchen Alters. Die Bestimmungen für Passfotos für Visaanträge wurden verschärft bzw. geändert. Eine Beschreibung der aktuellen Fotobestimmungen ist auf der Internetseite der US-Botschaft in Berlin zu finden. Weitere Informationen von den amerikanischen Botschaften (s. Adressen).
(c) 1 ausgefülltes elektronisches Antragsformular DS-156 (kann von der Internetseite der Botschaft (s. Adressen) heruntergeladen werden) und männliche Antragsteller im Alter zwischen 16 und 45 Jahren benötigen zusätzlich 1 ausgefülltes Antragsformular DS-157.
(d) Antragsteller für F, J und M Visa benötigen zusätzlich 1 ausgefülltes Antragsformular DS-158 (kann von der Internetseite der Botschaft (s. Adressen) heruntergeladen werden).
(e) Gebühr (abgestempeltes Original des Überweisungsbelegs, kein Bargeld oder Schecks) (Personen, die in Deutschland ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten beantragen, müssen ein Online-Zahlungsbestätigungsformular ausfüllen, um einen sicheren Visa-Einzahlungsnachweis zu erhalten. Das Formular kann auf der Webseite www.roskosmeier.de ausgefüllt und abgeschickt werden).
(f) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer.
(g) Ggf. Nachweis des festen Wohnsitzes.
(h) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(i) Adressierter und frankierter Rückumschlag.
Eventuell müssen weitere Dokumente vorgelegt werden, die Grund und Einzelheiten der Reise bestätigen, sowie ein Nachweis, dass man beabsichtigt, wieder ins Heimatland zurückzukehren.

Bearbeitungszeit
Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in den amerikanischen Botschaften in Europa und den neu eingeführten Registrationsmaßnahmen, kann sich das Visaantragsverfahren auch bei EU-Staatsbürgern länger als in vorherigen Jahren hinziehen. Die US-Botschaft in Berlin empfiehlt, den Antrag möglichst 6-8 Wochen vor der geplanten Abreise online einzureichen bzw. sich so früh wie möglich um einen Interviewtermin zu bemühen. Je nach Nationalität und Art der Visaantragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen. In der Hauptreisesaison, besonders über Weihnachten und in den Sommerferien kann sich die Bearbeitungszeit noch weiter verlängern. Weitere Informationen sind bei den amerikanischen Botschaften erhältlich.

Dokumente bei der Einreise
Bis Ende 2008 werden an vielen Flughäfen der USA alle zehn Finger der Einreisenden vom Scanner erfasst.

Einreise mit Haustieren
Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA verbracht werden. Für jeden Vogel muss ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation des US Department of Agriculture (USDA) in Quarantäne. USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen im Voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services (VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64. Fax: (301) 734 47 04) eingeholt werden.
Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren.
Hinweis
Auf der Visa-Informationsseite der US-amerikanischen Botschaft www.us-botschaft.de können aktuelle Visa-Regelungen und Visa-Antragsformulare abgerufen werden.

Währung
1 US-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: US$, USD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 US$. Die 2 US-Dollar Banknote ist so selten, dass sie von Bankautomaten nicht ausgegeben wird. Sie ist ein beliebtes Sammlerobjekt, das viele Amerikaner wegen ihrer Rarität noch nie in den Händen gehalten haben. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 1 US$ sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Cent.
Hinweis: Seit Anfang 2006 gibt es in den USA neue Zehn-Dollar-Noten. Auf den sonst traditionell grünen Scheinen ist die Fackel der Freiheitsstatue auf den neuen Zehn-Dollar-Noten erstmals in rot abgebildet. Alte Geldscheine bleiben weiterhin gültig.

Geldwechsel
Hotels wechseln generell keine Fremdwährungen, und nur einige wenige Banken tauschen Fremdwährungen um. Es empfiehlt sich daher, ausreichend US-Dollar vor der Abreise zu wechseln.

Kreditkarten
Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert. Die Benutzung von Kreditkarten wird empfohlen. Man sollte zumindest eine Kreditkarte haben, da viele Hotels oder Mietwagenfirmen Vorausbezahlung verlangen, falls nicht mit Kreditkarte bezahlt wird. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

ec-/Maestro-Karte/Sparcard
An Geldautomaten (ATM), die das blaue Cirrus-Zeichen tragen, kann mit der ec-/Maestro-Karte Geld abgehoben werden. ec-/Maestro-Karte können in den USA aber nur in den seltensten Fällen zur Zahlung genutzt werden.

Reiseschecks
Reiseschecks in US-Dollar werden empfohlen. Euro-Reiseschecks und Bargeld in Euro werden sogar in Großstädten nur in den Wechselstuben und den internationalen Flughäfen umgetauscht. Bei Bezahlung oder Einlösung von Reiseschecks wird oft ein Identitätsnachweis verlangt (in manchen Fällen auch zwei). Nicht alle Banken können Reiseschecks einlösen, einige verlangen eine bisweilen recht hohe Gebühr. Reiseschecks werden ansonsten fast überall akzeptiert. An Tankstellen, in Restaurants und in Hotels. Die Differenz zum Rechnungsbetrag bekommt man in bar zurück.

Wechselkurse
US$ im Jan. '08
1 € = 1,46 US$
1 CHF = 0,88 US$

Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen. Die Ein- und Ausfuhr von Beträgen ab einem Gegenwert von 10.000 US$ (einschl. Inhaberaktien, Reiseschecks, Geldanweisungen) muss deklariert werden. Alle Goldmünzen und Goldmengen müssen bei der Einreise deklariert werden.

Öffnungszeiten der Banken
Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.00-17.30 Uhr.

Klima
Alaskas klimatische Verhältnisse sind ziemlich unterschiedlich, die Sommer in Anchorage sind angenehm, die Winter mild. In Fairbanks und im Landesinneren treten extreme Temperaturschwankungen mit durchschnittlichen 22° C im Sommer und -28° C im Winter auf.