
 |
 |
 |
Sie haben 1 Produkt auf Ihrem Merkzettel |
 |
» |
 |
|
| Finnland |
 |
Offizieller Staatsname:
Republik Finnland.
Lage:
Skandinavien.
Fläche:
338.145 qkm.
Bevölkerungszahl:
5.260.970 (2006).
Bevölkerungsdichte:
16 pro qkm.
Hauptstadt:
Helsinki.
Einwohner:
558.340 (2006).
|
Geographie
Finnland, das siebtgrößte Land Europas, grenzt im Nordwesten an Schweden, im Norden an Norwegen und im Osten an die Russische Föderation. Der Bottnische Meerbusen (Westküste Finnlands) und der Finnische Meerbusen (Südküste) gehören zur Ostsee. Vor der Küste liegen ca. 80.000 Inseln (die meisten an der Süd- und Südwestküste), im Binnenland gibt es 188.000 Seen mit weiteren 98.000 Inseln, die größte Seenplatte Europas. 10% des Landes besteht aus Wasser, 69% aus Waldgebieten und 8% wird landwirtschaftlich genutzt. Im Süden und Südwesten des Landes überwiegen Kiefern-, Tannen- und Birkenwälder. Hoch im Norden, in Lappland, ist der Baumbestand spärlicher, und Zwergbirken herrschen vor.
Staatsform
Republik seit 1919. Verfassung von 1919, letzte Änderung 2000. Einkammerparlament (Eduskunta/Riksdag) mit 200 Mitgliedern. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 6 Jahre. Unabhängig seit 1917 (Loslösung von Russland). Finnland ist EU-Mitglied.
Regierungschef: Matti Vanhanen, erneut seit April 2007.
Staatsoberhaupt: Tarja Halonen, seit 2000.
Sprache
Amtssprachen sind Finnisch (93,4%) und Schwedisch (5,9%). Minderheiten sprechen Russisch und Samisch (Lappisch). Englisch und Deutsch werden häufig gesprochen.
Religion
89% Lutheraner, 1% Russisch-Orthodoxe, weitere christliche Glaubensgemeinschaften sowie jüdische und muslimische Minderheiten.
Ortszeit
MEZ + 1. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 2 (Sommerzeit in Finnland = Standardzeit MEZ (Winterzeit in Mitteleuropa) + 2 Std.).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer und im Winter jeweils +1:00 Std.
Netzspannung
230 V, 50 Hz.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Finnland akzeptiert keine somalischen Reisepässe.
Pass erforderlich?
Deutschland: Nein
Österreich: Nein
Schweiz: Nein
Andere EU-Länder: Nein
Visum erforderlich?
Deutschland: Nein
Österreich: Nein
Schweiz: Nein
Andere EU-Länder: Nein
Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland: Nein
Österreich: Nein
Schweiz: Nein
Andere EU-Länder: Nein
Anmerkung:
Finnland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich und muss während des Aufenthalts gültig sein, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die als Touristen auch mit dem Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Island, Gibraltar, Liechtenstein, Norwegen und San Marino.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder deutscher Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild).
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für touristische Aufenthalte:
(a) Unter REISEPASS genannten Länder: Siehe oben;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum max. 3 Monate, Transitvisum max. 5 Tage. Verlängerungen bei der Botschaft oder den Konsulaten.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den finnischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Unterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Adressen).
Schengen-Visum:
(a) gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass), im dem das Visum angebracht werden kann. Die Dauer der Gültigkeit dieses Reisedokuments muss jene des Visums um drei Monate überschreiten und Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. Diese Unterlagen sind normalerweise nur im Original beweiskräftig.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung; (wenn der Ausländer keinen Kreditnachweis liefern kann, muss er über 38 € pro geplanten Aufenthaltstag verfügen, wenn er privat untergebracht ist, und über 50 € pro geplanten Aufenthaltstag, wenn er im Hotel logiert.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die zuständigen konsularischen Vertretungen. Eine Aufenthaltsgenehmigung wird bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten verlangt. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sollten rechtzeitig beantragt werden.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier eine Einfuhrerlaubnis benötigt, die beim finnischen Ministerium für Land- und Forstwirtschaft (Tel: +358 (09) 16 05 33 87/82) erhältlich ist.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Finnland:
Es muss im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, dass das Tier ab dem 3. Lebensmonat max. 30 Tage vor der Einreise mit einer auf Basis von Praziquantel oder Epsiprantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Norwegen und Island gelten keine Beschränkungen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents. 1 und 2 Cent-Münzen wurden in Finnland nie richtig eingeführt. Ein nationales Gesetz regelt das Runden im Bargeldverkehr auf 5 Cent. Nur bei Kartenzahlungen bleiben die "krummen" Beträge. Dadurch ist in Finnland die 1-Cent-Münze zwar offizielles Zahlungsmittel - praktisch aber nur von Sammlern begehrt.
Geldwechsel
Auslandswährungen und Reiseschecks können in Banken, in den meisten Hotels, in Wechselstuben sowie in größeren Warenhäusern umgetauscht werden. Außerhalb der Schalterstunden der Banken werden Devisen und Reiseschecks in Helsinki am Flughafen Vantaa, im Hafen Katajanokka sowie in den Wechselstuben umgetauscht.
Kreditkarten
Access, American Express, Eurocard, MasterCard, Diners Club und Visa sind verbreiteter als in Mitteleuropa und werden in den meisten Hotels, Autovermiet-Stationen, Warenhäusern, vielen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Mit ec-/Maestro-Karte und Pin-Nummer kann Bargeld in der Landeswährung von meistens so genannten OTTO-Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard und Pin-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden. Weitere Einzelheiten von allen Postbankfilialen.
Reiseschecks
Reiseschecks können in Banken, Reisebüros, vielen Hotels und Geschäften eingelöst werden. Außerhalb der Schalterstunden der Banken werden Reiseschecks in Helsinki am Flughafen Vantaa, im Hafen Katajanokka sowie in den Wechselstuben umgetauscht.
Wechselkurse
€ im Jan. '08
1 CHF = 0,61 €
1 US$ = 0,69 €
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt.
Es besteht auch keine Deklarationspflicht bei größeren Summen.
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr.
Klima
Gemäßigtes Klima, jedoch starke Temperaturschwankungen. Warm im Sommer; mildes Wetter im Frühling und Herbst. Sehr kalter Winter (November - Mitte März). Im Norden Schneefall ab Mitte Oktober bis Mitte Mai, während des kurzen arktischen Sommers scheint die Sonne bis zu 16 Std. täglich. Heftige Schneefälle im Winter. Juli ist der wärmste Monat mit durchschnittlich 21°C in Helsinki. Im Norden bleibt es im Winter zwei Monate lang dunkel.
|
|
|